AufgabeAbfallerzeugernummer

Gewerbliche Abfallerzeuger, bei denen jährlich mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen eine Abfallerzeugernummer.

Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen sind verpflichtet, das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren durchzuführen. Eine Registrierung im Internetportal ist nur mit einer Abfallerzeugernummer möglich.

Die Abfallerzeugernummer kann beim Landratsamt Miltenberg formlos per Fax oder per Email beantragt werden.

Weitere Informationen:

  • Für jede Anfallstelle (Baustelle) ist eine separate Abfallerzeugernummer zu beantragen. 
  • Für Handwerksbetriebe, zum Beispiel Dachdecker, Fensterbauer, Zimmererbetriebe, Schreinereien, sonstige bauausführende Firmen und Dienstleister, gelten im Rahmen der sogenannten Handwerkerregel besondere Vorschriften, die unter Umständen zu Vereinfachungen bei der abfallrechtlichen Nachweispflicht führen können.
  • Vierwöchentliche Restmüllabfuhr

    Vierwöchentliche Restmüllabfuhr

  • EnergieMonitor

    Energietipp

  • Energie-Tipp

    Energietipp

  • Abfall-ABC

    Abfall-ABC

  • Sperrmüll auf Abruf

    Onlineservice - Sperrmüll auf Abruf

  • Abfallkalender

    Abfallkalender

  • Atommüll-Endlager

    Endlagersuche

  • Reparaturbonus

    Miltenberger Bürgerdienst

  • Miltenberger Bürgerdienst

    Miltenberger Bürgerdienst

  • Badegewässer

    Badesee Niedernberg

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung